Krimi-Vokabular – Achtung, Verwechslungsgefahr!

Die Sprache des Verbrechens scheint uns aus den Medien vertraut. Aber es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Was unterscheidet zum Beispiel ein Verhör von einer Vernehmung? Sind Rechtsmediziner·innen Patholog·innen? Und ist Fäulnis dasselbe wie Verwesung?

Mit tödlichen Verbrechen, mit Polizeirevieren, Tatorten und Obduktionssälen kommen viele Menschen im Alltag zum Glück nur selten in Kontakt. Und doch scheint uns diese Welt vertraut – wir kennen sie aus zahllosen Romanen, Filmen, Serien, Podcasts und Zeitungsartikeln. 

Aber Schriftsteller·innen und Drehbuchautor·innen lassen ihrer Fantasie beim Schreiben von Krimis oftmals freien Lauf, denn was mehr zählt als eine absolut realistische Darstellung, sind spannende Plots, einnehmende Figuren und eine unterhaltsame Dramaturgie. Dabei kommt es häufig zu Ungenauigkeiten oder Fehlern – vor allem beim Sprachgebrauch.

Während manche kreative Freiheiten sinnvoll sind, lohnt es sich doch, sorgfältig zu arbeiten. So wird nicht nur die Verbreitung von Irrglauben vermieden, Autor·innen (und Figuren) erscheinen auch kompetenter, wenn sie Begriffe korrekt verwenden. Im Folgenden findet sich eine Auswahl von Begriffen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht. 

Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin und Pathologie 

Die wissenschaftliche Arbeit, bei der Ärzt·innen durch Obduktion von Leichen (aber ebenso durch die Untersuchung von Lebenden) an der Aufklärung von Kriminalfällen mitwirken, nennt man Rechtsmedizin – und das offiziell schon seit 1969. Der Begriff Gerichtsmedizin hingegen gilt als veraltet und stammt noch aus einer Zeit, als diese Fachdisziplin noch enger mit den Gerichten verbunden war. Heute nutzt man ihn üblicherweise nicht mehr. 

Und die Pathologie? Diese Disziplin beschäftigt sich mit der Untersuchung von Krankheiten, hat mit Kriminalistik also erst einmal nichts zu tun. Patholog·innen führen nur vereinzelt Obduktionen durch, meist arbeiten sie mit Gewebeproben, um krankhafte Veränderungen zu analysieren. 

Mord und Totschlag 

In manchem Krimi-Dialog werden Mord und Totschlag in einen Topf geworfen, dabei gibt es für beiden Tötungsdelikte exakte Merkmale zur Unterscheidung: 

  • Mord erfordert besondere Tatmerkmale wie Mordlust, Habgier oder Heimtücke. Er verjährt nicht und wird mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet.
  • Beim Totschlag fehlen die für einen Mord typischen Merkmale. Er verjährt nach zwanzig Jahren und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet. 

Tatort, Leichenfundort und Sterbeort 

Die Begriffe sind mehr oder weniger selbsterklärend, werden jedoch trotzdem häufig nicht präzise verwendet: 

  • Der Tatort, bezeichnet den Ort der Tat, also den Ort, an dem jemand zum Beispiel eine andere Person tödlich verletzt. Rechtswissenschaftlich ist der Begriff noch weiter gefasst: Er kann auch einen Ort bezeichnen, an dem jemand eine Handlung unterlassen hat.
  • Der Leichenfundort ist der Ort, an dem der Tote gefunden wird. Er muss hier aber nicht getötet worden oder gestorben sein. Die Leiche kann auch nach dem Tod vom Tatort dorthingebracht worden sein.
  • Der Sterbeort ist der Ort, an dem eine Person gestorben ist. Es muss sich dabei nicht um den Tatort handeln. Das Opfer kann sich zum Beispiel nach einer tödlichen Verwundung vom Tatort zum Sterbeort geschleppt haben. 

Vernehmung und Verhör 

Werden Beschuldigte, Zeugen oder Sachverständige befragt, um ein Verbrechen aufzuklären, spricht man offiziell von einer Vernehmung. Mit Verhör ist zwar dasselbe gemeint, der Begriff gilt jedoch als veraltet und umgangssprachlich. 

Beschuldigte und Verdächtigte 

Sobald ein Anfangsverdacht gegen eine Person besteht, kann diese als Verdächtigter bezeichnet werden. Verhärtet sich der Verdacht und werden Ermittlungen aufgenommen, wird der Verdächtigte zum Beschuldigten. (Übrigens: Ist das Ermittlungsverfahren beendet und wird Anklage erhoben, wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Wird dann wiederum ein Strafbefehl erlassen oder das Hauptgerichtsverfahren eröffnet, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.) 

Erwürgen und Erdrosseln 

Erwürgen und Erdrosseln gehören zusammen mit dem Erhängen zum Oberbegriff Strangulation. Beim Erdrosseln wird ein sogenanntes Drosselwerkzeug, etwa eine Schlinge, genutzt, um Venen, Arterien und Atemwege am Hals zusammenzudrücken. Das Erwürgen findet hingegen mit bloßen Händen statt.

Während man sich selbst erhängen und erdrosseln kann, ist es nicht möglich, sich selbst zu erwürgen: Sobald die Bewusstlosigkeit eintritt, lässt auch der Druck der eigenen Hände am Hals nach. 

Fäulnis und Verwesung 

Obwohl beide Prozesse oft parallel ablaufen, unterscheiden sie sich doch grundlegend: 

  • Fäulnis ist die Zersetzung unter Luftabschluss durch Bakterien im Körperinnern, vor allem durch Darmbakterien, die sich nach dem Tod ungehindert im Organismus ausbreiten können. Mit der Fäulnis geht ein strenger, süßlicher Geruch einher.
  • Verwesung ist die Zersetzung in Anwesenheit von Sauerstoff durch Bakterien und Pilze von außen. Mit der Verwesung geht ein weniger strenger, muffiger Geruch einher.

Serienkiller und Massenmörder 

Der Serienkiller (oder Serienmörder) ist jemand, der mindestens zwei (nach manchen Definitionen auch drei) Morde begeht, zwischen denen ein zeitlicher Abstand liegt. Häufig geschieht dies an verschiedenen Tatorten. 

Ein Massenmörder hingegen tötet mehrere Menschen gleichzeitig an einem Ort. 

Handfeuerwaffe und Faustfeuerwaffe 

Auch wenn es verschieden Definitionen der Waffentypen gibt, lässt sich festhalten: Handfeuerwaffen bezeichnen alle Feuerwaffen, die von einer einzelnen Person getragen und eingesetzt werden können. Dazu zählen auch Schusswaffen wie Gewehre, die man mit zwei Händen hält.

Meint man hingegen eine Waffe, die mit einer Hand abgefeuert werden kann, etwa Pistolen und Revolver, spricht man präziser von einer Faustfeuerwaffe. 

Lesetipp 

Viel kriminalistisches Wissen kann man sich online aneignen, für meine Recherche habe ich jedoch vor allem die Bücher von Michael Tsokos über Irrtümer in der Rechtsmedizin genutzt. Besonders der erste Band »Sind Tote immer leichenblass?« ist empfehlenswert für Krimiautor·innen oder an Rechtsmedizin Interessierte.

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